Kostenübernahme

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenkasse ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse in der Regel möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse über weitere Details, da bei verschiedenen Krankenversicherungen unterschiedliche Bedingungen vorliegen. Bringen Sie außerdem in Erfahrung, wie eine Psychotherapie beantragt werden soll, und fordern Sie die nötigen Formulare dafür an.

Selbstzahler

Der Vorteil als Selbstzahler ist, dass es keine Beantragung und Wartezeiten gibt. Die Therapie kann zeitnah ohne Formalitäten begonnen werden und taucht auch in keiner Patientenakte auf. Die Therapiekosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bundeswehr und Heilfürsorge

Für SoldatInnen der Bundeswehr sowie für PatientInnen, die bei der Heilfürsorge versichert sind, werden in der Regel die Kosten für die Behandlung übernommen. Bitte informieren Sie sich auch hier über die genauen Bedingungen.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Als gesetzlich versicherter Patient*In gibt es die Möglichkeit im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens eine Behandlung in meiner Privatpraxis zu beantragen. Hierdurch können lange Wartezeiten bei Kolleg*Innen mit einem Kassensitz umgangen werden. Zunächst muss dafür eine Sprechstunde in einer kassenärztlichen Praxis aufgesucht werden. Ich helfe den Weg der Kostenerstattung mit Ihnen einzuleiten.

Falls Sie trotz angemessener Suche bei einer niedergelassenen psychotherapeutischen Praxis nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden, ist Ihre GKV nicht in der Lage, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In diesen Fällen haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten, die Ihnen durch diese selbst beschafften Leistungen entstehen, muss die GKV erstatten. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt.

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie hier: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/